Das Insolvenzverfahren des Emissionshauses ecoconsort AG aus Dresden macht Fortschritte. Die Gläubiger dieser Infinus-Tochter haben erstmals Geld zurückerhalten. Der Insolvenzverwalter geht zwar davon aus, noch vor dem Ende des Verfahrens eine weitere Teilzahlung an die geschädigten Anleger leisten zu können. Dennoch scheinen zwei Dinge jetzt schon klar. Erstens: der Großteil des Anlegerkapitals ist wohl verloren. Zweitens: es dürfte noch viele Jahre dauern, bis das Verfahren abgeschlossen sein wird.
Mit der Tochtergesellschaft ecoconsort AG richtete sich der Skandal-Finanzdienstleister Infinus AG an nachhaltig orientierte Anleger. Die ecoconsort AG bot unter anderem einen nachhaltigen Aktienfonds und Anleihen (Orderschuldverschreibungen) an. Führende Köpfe der Infinus-Gruppe und ihrer Muttergesellschaft Future Business müssen sich vor Gericht verantworten. Ihnen wird im Zusammenhang mit den Orderschuldverschreibungen unter anderem Betrug und Bilanzfälschung vorgeworfen. Nach Angaben der Nachrichtenagentur dpa soll der Prozess gegen sechs ehemals führende Köpfe der Infinus-Gruppe Mitte November 2015 beginnen.
Rund 3.700 Anleger haben 5,8 Prozent ihrer Geldanlagen zurückerhalten
Für die rund 3.700 Anleger der ecoconsort AG gab es jetzt, anderthalb Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens, einen ersten echten Lichtblick. Der Insolvenzverwalter Frank-Rüdiger Scheffler hat bekannt gegeben, dass inzwischen 3,2 Millionen Euro an die geschädigten Anleger ausgezahlt wurden. Das entspricht einer Insolvenzquote von 5,8 Prozent. Insgesamt fordern die Anleger Insolvenzverwalter Scheffler zufolge 63,5 Millionen Euro von der ecoconsort AG. 54,5 Millionen Euro dieser Forderungen in der Insolvenztabelle hat die Insolvenzverwaltung überprüft und festgestellt.
Gläubiger brauchen viel Geduld – Gesamtquote soll auf 15 Prozent kommen
Die aktuelle Zahlung sei ausschließlich an die Gläubiger mit festgestellten Forderungen gegangen, so Scheffler. Die standardisierte Erfassung der Forderungen habe die Prüfung vereinfacht und die Zahlung jetzt schon möglich gemacht, sagt der Jurist. Zugleich weist er darauf hin, dass es immer noch Anleger gibt, die ihre Forderungen nicht in der Insolvenztabelle angemeldet hätten. Das ist allerdings eine Voraussetzung, um Geld aus dem Insolvenzverfahren zurückzuerhalten. Scheffler betont zugleich, dass Forderungen noch bis zum Ende des Verfahrens angemeldet werden können. Wer dies noch nicht getan hat, ging bei der aktuellen Auszahlung ebenso leer aus wie diejenigen Gläubiger, deren Forderungen noch nicht festgestellt sind. Diese Forderungen müssen laut Insolvenzverwalter Scheffler zunächst gesondert geprüft werden. Allerdings macht der Rechtsanwalt allen Gläubigern Hoffnung darauf, noch vor dem Ende des Gesamtverfahrens eine weitere Teilauszahlung zu erhalten – „in den kommenden Jahren“, wie er sagt. Insgesamt werde die Gesamtinsolvenzquote voraussichtlich 15 Prozent erreichen, so Scheffler. Kommt es so, würden die Anleger des Emissionshauses ecoconsort AG 85 Prozent ihres investierten Geldes verlieren.
Zusätzlich bitter: Wegen der Komplexität des Verfahrens und der anhängigen Gerichtsverfahren geht Insolvenzverwalter Scheffler davon aus, dass das Verfahren möglicherweise noch zehn Jahre dauern wird.
Skandal betrifft 40.000 Anleger
Der Infinus-Skandal gilt als einer der größten Geldanlageskandale der deutschen Nachkriegsgeschichte. Nach Schätzung der Staatsanwaltschaft sind insgesamt rund 40.000 Anleger betroffen, die zusammen rund 920 Millionen Euro investiert haben sollen. Frank-Rüdiger Schäffler von der Kanzlei Tiefenbacher Rechtsanwälte ist einer von zwei Insolvenzverwaltern in diesem Fall. Scheffler verantwortet neben dem Verfahren der ecoconsort AG auch die Verfahren beiden Infinus-Töchter Prosavus AG und valueconsort AG. Zusammengenommen haben diese drei Unternehmen 12.000 angemeldete Gläubiger. Die Insolvenz der Dresdener Infinus AG selbst, die vor allem als Haftungsdach für freie Vermittler aktiv war führt der Rechtsanwalt Bruno Kübler. Der hatte bereits im Mai 2014 erklärt, dass die Geschädigten Anleger möglicherwiese auch Schadenersatzansprüche geltend machen könnten (mehr lesen).