Prokon-Anleger können mit einer weiteren Rückzahlung rechnen. Die ehemalige Prokon Regenerative Energien GmbH hatte vor ihrer Insolvenz unter anderem zwei Wälder in Rumänien erworben. Diese hat die Abwicklungsgesellschaft nun verkauft, die die Vermögensgegenstände verwerten soll, die nicht zum fortgeführten Geschäft mit Windenergie und Stromhandel gehören.
Prokon aus Itzehoe hatte vor der Insolvenz bei Anlegern insgesamt über 1,4 Milliarden Euro Genussrechtskapital eingesammelt. Aus der Prokon Regenerative Energien GmbH war 2015 die eingetragene Genossenschaft Prokon Regenerative Energien eG hervorgegangen. Die früheren Genussrechteinhaber von Prokon konnten ihre Forderungen in Mitgliedschaftsanteile umwandeln oder auf Erlösen aus dem Verkauf von Nebengeschäften wie wäldern oder einer Biodieselfabrik hoffen und eine Anleihe beziehen, die seit kurzem an der Börse notiert ist (lesen Sie dazu unseren ECOanlagecheck, der die Prokon-Anleihe geprüft hat).
Nicht alle Prokon-Investoren kommen zum Zug
Rechtsanwalt Stefan Denkhaus ist Geschäftsführer der Abwicklungsgesellschaft, die nun die rumänischen Wälder verkauft hat. Ihm zufolge handelte es sich um „eine äußerst komplizierte und überaus langwierige Transaktion“. Bisher hätten aber sämtliche Verkäufe der Abwicklungsgesellschaft „zu Erlösen geführt, die über den im Insolvenzplan angesetzten Schätzwerten liegen“. Nun sei eine Auszahlung an die berechtigten Gläubiger in Höhe von „mindestens 50 Millionen Euro möglich. Sie voraussichtlich ab Dezember 2016 erfolgen. Dabei werden die Prokon-Gläubiger, die ihre Forderungen in Anteile an der Energiegenossenschaft Prokon Regenerative Energien eG getauscht haben, laut Denkhaus allerdings leer ausgehen. Denn sie seien nicht auszahlungsberechtigt.
Die nach seinen Angaben rund 56.000 Auszahlungsberechtigten will Denkhaus direkt anschreiben und um die Mitteilung ihrer aktuellen Bankverbindungen bitten. Weitere Informationen zum Auszahlungsvorgang würden unter https://prokon-spv.insolvenz-solution.de veröffentlicht. „Anfragen von einzelnen Gläubigern kann ich aufgrund der Vielzahl der Betroffenen nicht beantworten. Dafür bitte ich höflich um Verständnis“, sagt der
Rechtsanwalt.
Die laut Denkhaus Auszahlungsberechtigten haben ihm zufolge Schuldverschreibungen aus der Anleihenemission bekommen bzw. durch den Insolvenzverwalter eine Auszahlung auf 34,5 Prozent ihrer Forderungen. „Die Quotenerwartung der Gläubiger beträgt insgesamt 57,8 Prozent ihrer jeweiligen Insolvenzforderungen“, stellt Denkhaus fest.
Bildhinweis: Deutscher Prokon-Windpark. Aus dem Pleiteunternehmen ist eine Energiegenossenschaft hervorgegangen, die Windfarmen in Deutschland und Polen betreibt. / Foto: Unternehmen